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Stadtwerke Leipzig
Stadtwerke Leipzig GmbH

Was sind die Bestandteile einer Rechnung für Geschäftskunden?

Fragen zum Thema Strom

Geschäftskunden werden auch als Sondervertragskunden bezeichnet. Sondervertragskunden sind alle Kunden, die nicht Tarifkunden sind. Mit Geschäftskunden werden individuelle Versorgungsbedingungen und/oder Preise in einem Sondervertrag vereinbart.

Übliche Bestandteile einer Rechnung für Geschäftskunden sind der Arbeitspreis, der Leistungspreis, der Messpreis und die Blindmehrarbeit. Der Arbeitspreis ist der Preis für den verbrauchten Strom des Geschäftskunden in Cent pro Kilowattstunde. Unterschieden wird zwischen Hoch- oder Normaltarif und dem deutlich günstigeren Niedrigtarif. Der Leistungspreis ist das Entgelt für den höchsten Leistungsmittelwert eines Jahres, also Euro pro Kilowatt (Euro/kW/Jahr). Anzutreffen ist auch die Mittelbildung aus den höchsten 2 oder 3 innerhalb eines Lieferjahres aufgetretenen monatlichen Leistungsmittelwerten. Eine monatliche Abrechnung der vom Geschäftskunden benötigten Leistung ist auch möglich. Der Messpreis oder Grundpreis beinhaltet die Leistungen des Netzbetreibers, wie etwa die Installation, Ablesung und Abrechnung des Zählers. Diese Gebühr (Messpreis) zahlt der Lieferant bei einem "All-Inklusive-Vertrag" und stellt sie dem Geschäftskunden als Zählermiete in Rechnung. Ein weiterer Rechnungsbestandteil ist der sogenannte Blindstrom. Der Strom, der bei induktiven Verbrauchern zur Erzeugung eines Magnetfeldes benötigt wird, stellt den Blindstromanteil an deren Stromaufnahme dar. Im Leerlauf ist dieser Anteil sehr hoch. Da der Blindstrom das Stromnetz unnötig belastet, stellen die Energieversorgungsunternehmen Geschäftskunden die vom Blindstrom verursachte Blindarbeit in Rechnung.


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