
Ab welcher Abnahmemenge ist man ein leistungsgemessener Kunde?
Ein Gewerbekunde verbraucht in der Regel mehr Strom als ein Privatkunde. Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch zwischen 0,1 und 50 GWh im Jahr werden vom Energieversorger als „leistungsgemessener Kunde“ geführt. Das bedeutet: Der Anbieter ermittelt den Stromverbrauch des Gewerbekunden im Viertelstundentakt. Dieser wird in einem Verbrauchsprofil, dem so genannten Lastgang, aufgezeichnet.
Die Beschaffenheit des Lastgangs hat erheblichen Einfluss auf den Preis, den Unternehmen für Gewerbestrom zahlen. Gewerbekunden sollten sich daher für Ihren Lastgang interessieren. Auf Basis des Lastgangs der vergangenen 12 Monate kann ein maßgeschneidertes Angebot mit günstigen Preisen für Gewerbestrom unterbreitet werden.
Den Lastgang der vergangenen 12 Monate erhalten Gewerbekunden in der Regel kostenfrei von ihrem aktuellen Energieversorger. Gern fordern wir den Lastgang für Sie an. Erteilen Sie uns mit der Vollmacht einfach kurz Ihre Zustimmung – wir erledigen den Rest.
Bei einem Wechsel hin zu einem neuen Anbieter bleibt die durchgehende Stromversorgung auf jeden Fall immer gewährleistet, da es in Deutschland eine Grundversorgungspflicht gibt, die der bisherige Anbieter bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf den neuen Energieversorger gewährleisten muss.
weitere Fragen:
- Wie wichtig ist ein auf Gewerbestrom ausgerichtetes Geschäftsmodell?
- Was ist Gewerbestrom?
- Was zeichnet den Strompreis für Gewerbekunden aus?
- Was macht Gewerbestrom günstig?
- Bieten die SW Leipzig bundesweit Strom an?
- Sind Gewerbekunden regional an Stromanbieter gebunden?
- Welche Vorteile haben die Stromangebote der Stadtwerke Leipzig für die Industrie?
- Gibt es ein spezielles Stromangebot für Gewerbestrom?
- Sind die Stromangebote für alle Gewerbekunden gleich?







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