Stadtwerke Leipzig senken Strompreise!
Unternehmen gibt reduzierte Netzentgelte an Kunden weiter
16.02.2010
Rund 5,3 Prozent weniger zahlen grundversorgte Stadtwerke-Kunden für ihren Strom ab dem 1. April 2010. Ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 1 800 kWh spart so jährlich zirka 29 Euro brutto. Mit dieser Preissenkung geben die Stadtwerke Leipzig die reduzierten Netzentgelte an ihre Kunden in der Grundversorgung weiter.
Die Stadtwerke Leipzig Netz GmbH als örtlicher Netzbetreiber hat die Netzentgelte gesenkt und damit 2010 einmalig die so genannten „Mehrerlöse“ verrechnet. Mit dieser Netzentgeltsenkung setzt das Unternehmen die branchenrelevante Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 um.
Gute Nachricht auch für Bestpreis-Kunden
Auch die Bestpreis-Kunden der Stadtwerke Leipzig profitieren von den geringeren Netzentgelten: Die Stadtwerke Leipzig bieten ab dem 1. April 2010 ein neues Bestpreis-Produkt an, das die aktuelle Preisentwicklung widerspiegelt und eine Preisstabilität bis zum 31. März 2011 garantiert. „Stromkunden, die sich jetzt für unser neues Bestpreis-Angebot entscheiden, sparen nicht nur gegenüber ihrem bisherigen Produkt, sie sichern sich darüber hinaus den günstigen Preis langfristig“, betont Olaf Hermes, Leiter Energievertrieb der Stadtwerke Leipzig.
Zu Ihrer Information: Hintergrund der Netzentgeltsenkung ist die Mehrerlösabschöpfung
Durch höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH August 2008) ist festgelegt, dass die während der Dauer des ersten Genehmigungsverfahrens durch die Energieunternehmen formal richtig vereinnahmten Netzentgelte (auf Grundlage der Verbändevereinbarung II plus kalkuliert) von den Netzbetreibern nicht komplett behalten werden dürfen: Da die Netzentgelte, die auf Grundlage der Verbändevereinbarung kalkuliert wurden, in der Regel höher waren als die dann später genehmigten Entgelte, gilt die Differenz, die während der 1. Genehmigungsphase entstanden ist, als „Mehrerlösabschöpfung“.
Die Stadtwerke Leipzig Netz GmbH berücksichtigt 2010 die so genannten Mehrerlöse in Form abgesenkter Netzentgelte und setzt damit die Entscheidung des Bundesgerichtshofes um. 2011 wird das Unternehmen dann wieder die vollständigen Netzentgelte auf Basis der von der Bundesnetzagentur festgesetzten Erlösobergrenze berechnen. Die Netzentgelte machen rund ein Drittel des Strompreises aus.









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