Online-Gebäudeenergieausweis
- Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jeden „Nutzer“, der über die Internetseite der Stadtwerke Leipzig GmbH („Stadtwerke“) auf die Internetplattform „Online-Gebäudeenergieausweis“ („Plattform“) gelangt und die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises („Energieausweises“) nach Energieeinsparverordnung (EnEV) beauftragt.
- Leistungsumfang
- Die Stadtwerke vermitteln auf ihrer Internetseite die Erstellung eines verbrauchs- oder bedarfsbasierten Energieausweises auf der Grundlage der vom Nutzer angegebenen Daten. Der Ausweis wird durch einen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) zugelassenen unabhängigen Energieberater erstellt und einschließlich Modernisierungstipps an den Nutzer gesendet.
- Die eingegebenen Daten sind für den Nutzer 12 Monate lang verfügbar, sofern die Einbindung der Plattform über diesen Zeitraum auf der Internetseite der Stadtwerke aufrecht erhalten bleibt. Innerhalb dieser Zeit hat der Nutzer unter Verwendung seines Passwortes die Möglichkeit zur Verwaltung und Änderung seiner Daten.
- Diese Leistung ist für den Nutzer kostenpflichtig.
- Nutzungsberechtigung
- Für eine Inanspruchnahme der Leistungen gemäß Ziffer 2. bedarf es der Registrierung des Nutzers über die Anmeldemaske und Übermittlung („Anmeldung“) durch den Nutzer. Bei natürlichen Personen ist Voraussetzung hierfür die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrierung. Die Stadtwerke sind berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
- Der Nutzer erkennt mit seiner Anmeldung die Geltung dieser AGB an. Der Nutzer bestätigt seine Kenntnis der AGB durch Setzen des Häkchens in einer Check-Box.
- Individuelles Passwort
Zum Zwecke der Nutzererkennung und Verwaltung seiner Daten erhält der Nutzer nach erfolgreicher Registrierung ein individuelles Passwort. Der Zugang zur Plattform ist nur mit diesem Passwort möglich. Um Missbräuche zu verhindern, ist das Passwort durch den Nutzer sorgfältig zu verwahren und darf Dritten nicht offenbart werden. Bei Verlust des Passwortes ist der Nutzer verpflichtet, die Stadtwerke unverzüglich zu informieren. Die Zugangsdaten werden in diesem Falle gesperrt und dem Nutzer per E-Mail ein neues Passwort übermittelt. Der Nutzer haftet für jeden Missbrauch Dritter, sofern er nicht den Beweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft. Alle über den Zugang des jeweiligen Nutzers abgegebenen Erklärungen (bspw. Beauftragung des Energieberaters zur Erstellung eines Energieausweises) werden dem Nutzer zugerechnet, es sei denn, er weist nach, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
- Auftragserteilung
- Der Auftrag zur Vermittlung der Erstellung eines Energieausweises gilt als erteilt, sobald der Nutzer seine komplett ausgefüllten Datenmasken zur Bewertung freigibt, damit die Übermittlung einer E-Mail an den Energieberater auslöst und diese E-Mail dem Energieberater zugegangen ist.
- Mit Auftragserteilung ist eine Korrektur der eingegebenen Daten nur noch im Falle der Unplausibilität auf Nachfrage des Energieberaters möglich.
- Der Nutzer erklärt, dass er alle Angaben zum Gebäude im Online-Erfassungsformular nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann.
- Der Nutzer bekommt den durch den Energieberater erstellten Energieausweis von den Stadtwerken mit der Rechnung über die Vermittlung zugesandt.
- Fragen zum Inhalt des Energieausweises und zur Datenbereinigung im Falle von Fehleingaben klärt der Nutzer direkt mit dem Energieberater.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Energieausweises. Der Energieberater ist jederzeit berechtigt, die Erstellung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
- Preisvereinbarungen
- Für jede – auch die wiederholte – Vermittlung der Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises zahlt der Nutzer 35 € brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer (29,41 € netto). Für jede – auch die wiederholte – Vermittlung der Erstellung eines bedarfsbasierten Energieausweises zahlt der Nutzer 65 € brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer (54,62 € netto).
- In den Preisen gemäß Ziffer 6.1 enthalten sind die Kosten der Vermittlung, der Energieausweiserstellung durch den Energieberater sowie die für den Versand des Energieausweises anfallenden Kosten.
- Sollte durch den Energieberater eine Fehleingabe festgestellt werden, wird er sich möglichst mit dem Nutzer in Verbindung setzen. Erfolgt keine Berichtigung der Daten durch den Nutzer und kann deshalb kein Energieausweis erstellt werden, wird eine einmalige Objektpauschale von 12,65 € brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer (10,63 € netto) – welche im Preis gemäß Ziffer 6.1 schon enthalten ist – erhoben.
- Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind sämtliche Rechnungsbeträge 14 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto der Stadtwerke.
- Datenschutz
- Für die Nutzung der Plattform sowie die Erstellung und Zusendung des Energieausweises ist es erforderlich, personenbezogene Daten anzugeben. Dies sind Informationen zur Identität des Nutzers, wie bspw. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
- Durch eine erfolgreiche Registrierung erklärt der Nutzer sein Einverständnis mit der Speicherung, Verarbeitung und Verwertung der Daten in dem dargestellten Umfang.
- Mit der Eingabe seiner Daten und deren Absendung an den Energieberater erteilt der Nutzer seine Einwilligung zu der zur Bearbeitung der Anfragen erforderlichen Nutzung und Weitervermittlung seiner Daten an die vertraglich gebundenen Dienstleister. Personenbezogene Daten werden durch die Stadtwerke weder an Dritte verkauft noch anderweitig vermarktet. Mitarbeiter der Stadtwerke und die von den Stadtwerken beauftragten Dienstleister sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet
- Der Nutzer garantiert den Stadtwerken, dass sämtliche eingegebenen personenbezogenen Daten Dritter innerhalb der Grenzen des BDSG erhoben worden sind und die Weitergabe zum hier beschriebenen Verwendungszweck vom BDSG gedeckt ist.
- Die technischen Gebäudedaten werden anonym zum Zwecke des statistischen Vergleichs mit ähnlichen Gebäudetypen genutzt. Die anonymen Daten werden getrennt von personenbezogenen Informationen auf gesicherten Systemen gespeichert und lassen keine Rückschlüsse auf eine individuelle Person zu. Bei Löschung der Nutzerdaten entfallen diese Angaben aus dem System.
- Es wurden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um die personenbezogenen Daten des Nutzers vor Verlust, Zerstörung, Manipulation und unberechtigten Zugriff zu schützen. Alle Mitarbeiter und alle an der Datenverarbeitung der Stadtwerke beteiligten Dritten sind verpflichtet, das BDSG und den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten, einzuhalten.
- Der Nutzer hat nach §§ 35 Abs. 5, 28 Abs. 4 BDSG jederzeit das Recht, seine Zustimmung zur Erhebung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten durch die Stadtwerke zu widerrufen. Dies muss schriftlich erfolgen an folgende Anschrift:
Stadtwerke Leipzig GmbH
Postfach 100614
04006 Leipzig
oder senden Sie eine E-Mail an Kunden-Service-Center@swl.de.
- Die vom Nutzer eingegebenen Daten werden für die Übertragung nicht verschlüsselt und sind somit auf dem Übertragungsweg nicht gegen den unbefugten Zugriff Dritter geschützt.
- Für Internetseiten Dritter (bspw. Plattform), auf die die Internetseite der Stadtwerke verweist, tragen die jeweiligen Eigentümer der Internetseiten die Verantwortung. Die Stadtwerke übernehmen insoweit keine Haftung.
- Haftung
- Der Nutzer haftet für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung zu stellenden technischen Gebäudeangaben, die für die Erstellung des Energieausweises notwendig sind.
- Die Haftung der Stadtwerke sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannter Kardinalpflichten).
- Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den zu Vertragsbeginn vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
- Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
- Widerrufsrecht
Es besteht lt. § 312d Abs. 4 BGB kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren bzw. Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
- Vertragslaufzeit
Mit Auftragserteilung gemäß Ziffer 5.1 an den Energieberater kommt gleichzeitig zwischen den Stadtwerken und dem Nutzer ein Vermittlungsvertrag nach diesen AGB zustande, der nach Ablauf von 12 Monaten automatisch endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Freibleibendes Angebot
- Die Einbindung der Plattform auf ihrer Internetseite ist ein freibleibendes Angebot der Stadtwerke. Den Stadtwerken ist daher vorbehalten, die Plattform jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Internetseite herunter zu nehmen.
- Etwaige vor der Einstellung des Angebots ausgelöste Aufträge zur Erstellung eines Energieausweises bleiben von der Einstellung unberührt.
- Schlussbestimmungen
- Mündliche oder sonstige Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
- Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Stadtwerke haben ausdrücklich und in Textform deren Geltung zugestimmt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Stadtwerke und der Nutzer werden die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Lücke im Vertrag.
Stand 30.05.2008
Link zum Online Tool zur Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises.











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