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Stadtwerke Leipzig
Bereich Unternehmen der Stadtwerke Leipzig
Bereich Unternehmen der Stadtwerke Leipzig

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Veröffentlichungspflichten nach Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

Gemäß § 52 Abs.1 Nr. 2 EEG sind alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Angaben nach §§ 48 bis 49 EEG im Internet zu veröffentlichen.

Stromabsatz an Letztverbraucher:

Die Stadtwerke Leipzig GmbH ist nach § 49 EEG verantwortlich bis zum 31. Mai des Jahres die Endabrechnung für das Vorjahr hinsichtlich des von Ihr an Letztverbraucher gelieferten Stroms vorzulegen.

Die Angaben des Letztverbraucherabsatzes sowie die Angaben an priviligierte Kunden gemäß § 40ff EEG wurden durch einen allgemeinen anerkannten Wirtschaftsprüfer testiert und an die regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur übermittelt.

 

Letztverbraucherabsatz

davon priviligierter LV-Absatz

Jahr 2010

2.176.613.072 kWh

210.418.879 kWh

Jahr 2009

 

1.968.500.604 kWh

249.297.355 kWh

Jahr 2008

 

2.066.977.972 kWh

170.166.896 kWh

Jahr 2007

 

1.976.834.021 kWh

 48.176.659 kWh

Jahr 2006

 

2.365.277.595 kWh

  64.647.107 kWh

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