Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Veröffentlichungspflichten nach Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)
Gemäß § 52 Abs.1 Nr. 2 EEG sind alle Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Angaben nach §§ 48 bis 49 EEG im Internet zu veröffentlichen.
Stromabsatz an Letztverbraucher:
Die Stadtwerke Leipzig GmbH ist nach § 49 EEG verantwortlich bis zum 31. Mai des Jahres die Endabrechnung für das Vorjahr hinsichtlich des von Ihr an Letztverbraucher gelieferten Stroms vorzulegen.
Die Angaben des Letztverbraucherabsatzes sowie die Angaben an priviligierte Kunden gemäß § 40ff EEG wurden durch einen allgemeinen anerkannten Wirtschaftsprüfer testiert und an die regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber sowie der Bundesnetzagentur übermittelt.
| Letztverbraucherabsatz | davon priviligierter LV-Absatz |
Jahr 2010 | ||
2.176.613.072 kWh | 210.418.879 kWh | |
Jahr 2009 | ||
| 1.968.500.604 kWh | 249.297.355 kWh |
Jahr 2008 | ||
| 2.066.977.972 kWh | 170.166.896 kWh |
Jahr 2007 | ||
| 1.976.834.021 kWh | 48.176.659 kWh |
Jahr 2006 | ||
| 2.365.277.595 kWh | 64.647.107 kWh |









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